Antragsbeginn 3. Januar 2022
fördert die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances. Sie will Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen und bietet über ein einfaches Antragsverfahren die Förderung von Honorar- und Organisationskosten. Anträge können ab Januar 2022 fortlaufend eingereicht werden.
Fördergegenstand
Gastspiele von Ausstellungen, Performances u.ä. Formaten
Förderhöhe
Bei Einzelpräsentationen 1.000 Euro/ Gastspiel Bei Gruppenpräsentationen 1.200 – 2.800 Euro/ Gastspiel
Antragsfrist
Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels Antragstellung
PDF-Formular, per E-Mail