Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2021
Förderjahr: 2022
Projektzuschuss mit Förderschwerpunkt auf der künstlerischen Produktion
(bis max. 25.000 Euro)
Bewerben können sich einzelne bildende Künstler:innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland.
Gefördert werden nachweisbare Produktionskosten, dazu zählen z.B. Kosten für Projektorganisation, Material- und Reisekosten, anteilige Miete, Öffentlichkeitsarbeit und Druckkosten.
Nicht gefördert werden investive Kosten (z.B. Renovierungskosten oder Atelierausstattung).