"...war nach Unachtsamkeit ein Brand ausgebrochen, der mit ungeahnter Schnelligkeit sich ausbreitete, ohne daß man ihn Einhalt gebieten konnte. Der ROTE HAHN fraß eine Straßenzeile nach der anderen..." (R.Schmidt: Geschichte der Stadt Eberswalde. Bd.1, S.380)
1515 neue Verfassung mit Brandschutzartikel
1664 Anschaffung der ersten Feuerspritze
1668 Einrichtung des Amtes eines "Feuerherrn"
1720 Heide-Feuerverordnung
1737 Feuerreglement
1808 Feuerverordnung für die Stadt Neustadt-Eberswalde
13. 01.1865 Löschordnung und lose Feuerschutzwache
01. 02.1875 Freiwillige Feuerwehr Eberswalde
In ihrer aus 12 Paragraphen bestehende Instruktion ist auch ein namentliches Verzeichnis jener Männer zu finden, sie sich zusammenscharten unter dem Panier:
"Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr"
Die Wehr finanzierte ihre erste Ausrüstung aus eigenen und freiwilligen Sachspenden und Beiträgen, da die Stadtverwaltung die Gründung zwar mit Freuden begrüßte, aber eine Finanzierung rundweg ablehnte.
So entstanden nach den anschaulichen Berichten Rudolf Schmidts und Zeitdokumenten des Museums Eberswalde und des Feuermuseums Fulda vor dem geistigen Auge des Bildhauers, Individuen, Bürger der Stadt Eberswalde mit ihren Stärken und Schwächen, jedoch vereint bei drohendem Unheil.
Nun lehnt im Eingangsbereich des modernen Komplexes der neuen Feuerwache Eberswalde wie zufällig eine Leiter...
Fünf lebensgroße Figuren erklimmen sie beim Fang vom ROTEN HAHN und schlagen so auf humorvoll-menschliche Art den Bogen zu den Anfängen des organisierten Feuerschutzes.

