zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (22.000 Euro für ein Jahr)
Bewerbungsfrist 31. Oktober 2021
Förderjahr: 2022
Bewerben können sich einzelne freischaffend tätige bildende Künstler:innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller:innen dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.