Voraussetzungen
Bezug zu Norddeutschland
Bewerber:innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen oder Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein, oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zu dieser Region hergestellt haben.
Studium
Der Studienabschluss der Bewerber:innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber:innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber:innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
Der Förderpreis bietet Raum für experimentelle Forschungsansätze, die Entwicklung neuer Arbeiten und Projekte mit offenem Ergebnis.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Fachjury Mitte Mai 2025.