Art des Wettbewerbs
In der 1. Stufe, einem offenen und anonymen Wettbewerb für künstlerische Lösungsvorschläge, kann sich eine unbegrenzte Anzahl von Personen oder Arbeitsgemeinschaften bewerben. (...) Für die Teilnahme an der 2. Stufe sind maximal zehn teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften aus der 1. Stufe berechtigt, die von der Jury anhand der
eingereichten Ideen ausgewählt werden. Damit eine objektive Beurteilung gegeben ist, wird die Anonymität gegenüber der Ausloberin und der Jury bis zum Schluss des Verfahrens gewährleistet.
Beteiligungshonorar
Wettbewerb 1. Stufe
Teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften der 1. Stufe erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Wettbewerb 2. Stufe
Teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften der 2. Stufe erhalten jeweils 3.500 € brutto Aufwandsentschädigung.